Deutscher Gewerkschaftsbund

13.08.2015
Rechtsschutz vor Ort

Leistungen der DGB Rechtsschutz GmbH

 

Die DGB-Rechtsschutz GmbH vertritt die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften in allen Rechtsfragen rund um den Arbeitsplatz.
Hierzu gehört die Beratung, Unterstützung und Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen durch alle Instanzen. Dies betrifft beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Rechtsstreite wegen Lohn- und Gehaltsansprüchen oder Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis.
Sie sind für ihre Mandanten in sämtlichen sozialrechtlichen Auseinandersetzungen mit den Trägern der Renten-, Kranken-, Unfallversicherung sowie der Arbeitsförderung und mit den Jobcentern in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit tätig; dies gilt auch für Versorgungs- und Sozialhilfesachen.

Vor den Verwaltungsgerichten unterstützen sie Beamte, die Mitglieder von DGB-Gewerkschaften sind, in sämtlichen Streitigkeiten aus dem Öffentlichen Dienstrecht. Die Tätigkeit vor den Verwaltungsgerichten umfasst auch andere verwaltungsrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen stehen. Dies sind beispielsweise Verfahren gegen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Anschluss an die Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen wollen.
Sie werden auch für Betriebsräte und Personalräte in Beschlussverfahren tätig; ihre Beratung und Unterstützung erfolgt dabei in enger Kooperation und ständigem Informationsaustausch mit den zuständigen Gewerkschaften.

Die Tätigkeit ist für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften kostenfrei.


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