Deutscher Gewerkschaftsbund

03.05.2021

#Meine Demonkratie

#Meine Demokratie ist ein Projekt aus dem Zusammenschluss der Jade Hochschule Wilhelmshaven mit dem DGB Oldenburg-Ostfriesland, sowie der Volkshochschule Friesland / Wittmund und der Kreisjugendpflege Friesland. Geleitet wird das Projekt von Dozentin Carola Schede in Zusammenarbeit mit Désirée Buchinger (DGB), Welf-Gerrit Otto (VHS Friesland/Wittmund) und Antonia Herzog (Kreisjugendpflegerin Landkreis Friesland).

Das vergangene Jahr hat uns gelehrt wie sehr wir auf den menschlichen Austausch angewiesen sind. Diesen vermissen wir sehr. Unter der Kampagne #Meine Demokratie veranstalten wir vom 03.05. - 30.05.2021 vier Themenwochen, die den Austausch und das Miteinander in Friesland und Wilhelmshaven stärken sollen.

Dabei behandeln wir Fragestellungen, wie

  • welche Bedeutung eine Gemeinschaft hat
  • warum Vielfalt und toleranz noch mehr in den Vordergrund gerückt werden müssen
  • welche Rolle der Einzelne in einer Gemeinschaft spielt
  • welche Wünsche und Visionen für die Region von Bedeutung sind

Dabei unterstützen uns unter anderem bekannte Gesichter, wie Oberbürgermeister Carsten Feist, die Landesbühne Nord durch Schauspieler Robert Zimmermann, zudem Protagonist*innen wie Sabahat Ergin und Jan Kleen. Von Schüler*innen aus dem Jugendparlament, über Fridays-for-Future-Aktivisten und regionalen politischen Entscheidungsträgern - #Meine Demokratie bringt sie alle an einen Tisch.

Jeden Dienstag, ab 17:30 Uhr, veranstalten wir einen bis zu 1 1/2 stündigen virtuellen Stammtisch über die Online-Plattform Zoom. Die Zugangsdaten inklusive Link finden Sie unten - Bereits an dieser Stelle möchten wir eine herzliche Einladung zu den Diskussionsrunden aussprechen.

Eine Begleitung der Stammtische findet auf den Social-Media-Kanälen des DGB Oldenburg-Ostfriesland (siehe unten) statt. Zusätzlich werden dort auch Portait-Beiträge aufbereitet, die einzelne Akteur:innen in Video-Reportagen zeigen.

Stammtisch-Daten:

Werte und Gemeinschaft: 04. Mai 2021, 17:30 Uhr

Vielfalt und Toleranz: 11. Mai 20212, 17:30 Uhr

Wahlen und Beteiligung: 18. Mai 2021, 17:30 Uhr

Wünsche und Visionen: 25. Mai 2021, 17:30 Uhr

Zoom-Daten:

bit.ly/MeineDemokratie Meeting-ID: 996 7324 8236  Kenncode: Demokratie

Social Medai:

Facebook: @DGBOldenburgOstfriesland

Instagram: @dgboldenburgostfriesland

You Tube: @DGB-Region Oldenburg-Ostfriesland


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23.03.2021

Homeoffice versus Mobiles Arbeiten

Grundsätzlich gilt, für die Anordnung von Homeoffice oder Mobiler Arbeit benötigen Arbeitgeber eine vertragliche Grundlage. Arbeitgeber können von den Beschäftigten nicht verlangen, ihre Arbeitsleistung von zu Hause zu erbringen. Sie haben keine Verfügungsmacht über die privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten.

Was ist Homeoffice?

Definition: Homeoffice, auch Telearbeit genannt, ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen.

Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber treffen, damit Mitarbeiter von Zuhause aus arbeiten können?

Damit die Beschäftigten von Zuhause aus arbeiten können, müssen Arbeitgeber zunächst einmal einen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten. Sie müssen wie im betrieblichen Büro das Mobiliar und sonstige Arbeitsmittel bereitstellen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Ganz ungeachtet dessen bleibt der Arbeitgeber auch im Fall von Homeoffice für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für den Datenschutz verantwortlich. Er hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die gesetzlichen Maßgaben eingehalten werden. Eigentlich müssten Arbeitgeber vor der Aufnahme von Homeoffice daher auch eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, um zu prüfen, ob sich aus der Arbeit von Zuhause konkrete Gefährdungen physischer oder psychischer Art ergeben.

https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/corona-und-homeoffice-diese-kosten-traegt-der-chef.html

https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/sicheres-arbeiten-im-homeoffice.html

Beim Thema Homeoffice hat sich in letzter Zeit einiges getan. Weniger als gedacht, mehr als manchem Arbeitgeber lieb ist. In der Corona-Arbeitsschutzverordnung steht nun: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Ob Gebot oder Pflicht, kontrolliert wird wohl nicht.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte geeignete Tätigkeiten zuhause erledigen zu lassen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
 
Was zwingende betriebsbedingte Gründe sind, steht in der Verordnung nicht. Es läuft auf die Frage hinaus, ob die Arbeit unbedingt am eigentlichen Arbeitsplatz erledigt werden muss. Sind in der Wohnung der Beschäftigten die räumlichen und technischen Voraussetzungen gegeben, steht der Arbeit im Homeoffice nichts im Weg. Ein Mitarbeiter kann seinen Büro-Job aber nicht zuhause ausüben, wenn er keine vernünftige Anbindung an das Internet hat. In ländlichen Gegenden sieht es teilweise schlecht aus mit einem stabilen W-LAN. Da nutzt es auch nichts, wenn der Arbeitgeber finanziell in der Lage ist, technisch nachzurüsten.

https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/arbeitnehmer/themen/beitrag/ansicht/arbeitnehmer/wir-arbeiten-jetzt-zuhause/details/anzeige/

Mobiles Arbeiten

Definition: Mobiles Arbeiten bedeutet, dass der/die Arbeitnehmer:in seine Arbeit ortsunabhängig – im Betrieb, dem eigenen Zuhause oder einem anderen beliebigen Ort, wie zum Beispiel im Café – verrichtet.

Gelten die Vorgaben beim Homeoffice auch bei Mobiler Arbeit?

Die Arbeitsstättenverordnung findet auf Mobiles Arbeiten keine Anwendung, da es bei dieser Arbeitsform keinen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten gibt. Die Beschäftigten arbeiten hier zum Beispiel direkt beim Kunden oder von unterwegs außerhalb der Betriebsstätte, sind aber trotzdem durch mobile Endgeräte mit dem Betrieb verbunden. Hierbei handelt es sich nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Trotzdem ist der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz auch hier verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen. Das Fehlen eines fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatzes führt zu potenziell noch größeren Gesundheitsgefährdungen als das Homeoffice. Deshalb sind hier die Gefährdungsbeurteilung und die ordnungsgemäße Unterweisung von Beschäftigten noch bedeutsamer.

https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/corona-und-homeoffice-diese-kosten-traegt-der-chef.html

Weitere Interessante Links zu dem Thema:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/homeoffice-was-darf-ich-was-muss-ich/details/anzeige/

https://www.dgb-bildungswerk.de/betriebsratsqualifizierung/diskussionspapier-des-dgb-zum-mobilen-arbeiten


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10.02.2021

50 Jahre Berufsverbote

Im Jahr 1969 versprach Bundeskanzler Willy Brandt:
„Mehr Demokratie wagen“.


Im Widerspruch dazu verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Willy Brandt am 28. Januar 1972 den „Extremistenbeschluss“ oder sogenannten Radikalenerlass.
In den folgenden Jahren wurden ca. 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Radikaler“,
als „Extremist“ oder als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden aus
dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt.
Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Kommunist*innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und Gewerkschafter*innen. In Bayern traf es auch Sozialdemokrat*innen und in der Friedensbewegung engagierte Menschen.
Das schüchterte viele ein.
Mitglieder und Sympathisant*innen rechter Parteien und Gruppierungen wurden dagegen im öffentlichen Dienst geduldet und bei Bewerbungen fast nie abgelehnt. Um gegen nazistische Tendenzen vorzugehen, braucht es keinen neuen „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“, sondern die konsequente Umsetzung des Art. 139 GG und der §§ 86 und 130 StGB. Hiernach sind neonazistische Organisationen und die Verbreitung von Nazi-Gedankengut verboten.
Die Berufsverbote stehen im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Kernnormen des internationalen Arbeitsrechts, wie die ILO seit 1987 feststellt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 1995 die Praxis der Berufsverbote.


1972 – 2022: 50 Jahre Berufsverbote Demokratische Grundrechte verteidigen!


Die nationale und internationale Solidaritätsbewegung, alle Menschen, die sich an diesem Kampf beteiligt haben, die Gewerkschaften und alle Initiativen gegen Berufsverbote haben sich um die
Demokratie verdient gemacht. Ihre politische und materielle Unterstützung werden wir weiterhin brauchen.
Es ist an der Zeit


  • den „Radikalenerlass“ generell und bundesweit offiziell aufzuheben,

  • alle Betroffenen voll umfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen,

  • die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.

 Erstunterzeichner*innen stehen auf dem angehängten Aufruf.


Im Jahr 2022 jährt sich der „Radikalenerlass“ zum 50. Mal


Unterschriften bitte an: Klaus Lipps, Pariser Ring 39, 76532 Baden-Baden oder k.lipps@posteo.de


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14.06.2016
Kommunalwahlen

Kommunen der Zukunft wählen!

Gerade auf kommunaler Ebene können Bürgerinnen und Bürger durch ihre Stimme politisch mitgestalten.

von Hartmut Tölle

Am 11. September 2016 können Bürgerinnen und Bürger die Weichen dafür stellen, wie ihre Städte, Gemeinden und Kreise in Zukunft aussehen sollen. Denn an diesem Tag wählen wir Niedersachsen unsere kommunalen Parlamente.

Kommunen der Zukunft…

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat aus diesem Anlass kommunalpolitische Positionen beschlossen. Mit ihnen macht er deutlich, welchen Beitrag Politik leisten kann, lebenswerte und sozial gerechte Orte zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu schaffen. Wir Gewerkschaften fordern eine arbeitnehmerfreundliche Politik durch starke, soziale und solidarische Kommunen! Wie diese aussehen muss, beschreiben unsere Leitlinien.

…sind finanzstark

Hohe Einkommen, Vermögen und Gewinne müssen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden, damit kommunale Steuereinnahmen steigen. Gebühren für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen oder kommunale Leistungen abzubauen, ist keine Alternative.
Kommunale Unternehmen zu privatisieren, führt zu schlechteren Infrastrukturen und Dienstleistungen. Kommunen sollten Privatisierungsbremsen verankern und prüfen, ob es sinnvoll ist, frühere Privatisierungen rückgängig zu machen. Öffentlich-private Partnerschaften sind zu begrenzen.
Gute Arbeit muss ein wesentliches Kriterium kommunaler Wirtschaftsförderung sein. Bei der Vergabe kommunaler Aufträge müssen Städte, Gemeinden und Landkreise dafür sorgen, dass die beauftragten Unternehmen tarifliche Löhne zahlen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen bieten und ökologische Kriterien erfüllen.

… stärken Dienstleistungen und sind gute Arbeitgeber

Alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge bedürfen einer ausreichenden Finanzierung, öffentliche Dienstleistungen sind auszubauen. Nur so wird eine bürgernahe, leistungsstarke Grundversorgung aller Menschen garantiert.
Moderne Kommunen stehen für das Leitbild Gute Arbeit. Sie motivieren ihre Beschäftigten durch gute Bezahlung, sichere Arbeitsplätze, aktive Mitgestaltungsrechte und regelmäßige Weiterqualifizierung. Sie sind Vorreiter für familienfreundliche Arbeitsstrukturen, beseitigen strukturelle Barrieren für Migrantinnen und Migranten und bieten Frauen und Männern gleiche Karrierechancen.

…ermöglichen gute Bildung und Ausbildung für alle

Kommunen müssen das Angebot an Krippen und Kindertagesstätten deutlich verbessern. Als Schulträger bieten sie ein wohnortnahes Schulangebot, das allen Kindern und Jugendlichen Bildungserfolg unabhängig von ihrer Herkunft ermöglicht.

Rathäuser und kommunale Betriebe müssen selbst mehr ausbilden, aber auch lokale Bündnisse für mehr Ausbildungsplätze schmieden. Kommunen sollten Jugendberufsagenturen einrichten, um Ausbildungssuchende aus einer Hand zu beraten und zu betreuen.

… sind lebenswert und schaffen sichere Räume

Soziale Kommunen bieten ausreichend individuellen Wohnraum, senken ihren Verbrauch an Energie und nutzen Energie effizienter. Sie müssen Jugendarbeit spürbar besser fördern und bei allen relevanten politischen Entscheidungen einen Jugend-Check durchführen.

Bürgerinnen und Bürger sollen sich wohl und sicher fühlen. Deshalb braucht es städtebauliche Maßnahmen sowie genügend Polizeibeschäftigte, damit diese den zunehmenden Aufgaben gerecht werden können.

 

… integrieren Arbeitslose und verhindern Diskriminierung

Soziale Kommunen verbessern die Lebensbedingungen der Hartz-IV-EmpfängerInnen, vermitteln Menschen in Gute Arbeit und bieten eine vorausschauende Qualifizierungspolitik. Im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes beschäftigen sie Langzeitarbeitslose auf freiwilliger Basis zu regulären, tariflichen Bedingungen.

Städte und Gemeinden müssen die Partizipation von Minderheiten nachhaltig verbessern sowie Initiativen stärker unterstützen, die sich entschieden gegen Rassismus und Ausgrenzung engagieren. Auch sozial Schwache brauchen uneingeschränkten Zugang zu Kultur- und Sportangeboten.

Solidarische Kommunen lassen Menschen in Not nicht im Stich – unabhängig davon, ob sie als Flüchtlinge neu zugereist sind oder schon länger mit oder ohne Migrationshintergrund in Deutschland leben.

Wählen gehen!

In freien und geheimen Wahlen demokratisch mitbestimmen zu können, ist ein Grundrecht, das leider viele nicht mehr nutzen. Die Beteiligung vor fünf Jahren lag zwar höher als bei den vorherigen Kommunalwahlen, trotzdem ging nur etwas mehr als die Hälfte der Berechtigten ins Wahllokal. Wer meint, keinen Einfluss auf Politik zu haben, irrt. Gerade auf kommunaler Ebene haben Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme große Möglichkeiten, politisch mitzubestimmen.

Wir als DGB rufen alle Wahlberechtigten auf, wählen zu gehen und starken, sozialen und solidarischen Kommunen ihre Stimme zu geben. Nur wer wählt, bestimmt mit, wie Politik vor Ort gestaltet wird.


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