Deutscher Gewerkschaftsbund

09.06.2021

Solidaritätsbekundung für die Beschäftigten und Auszubildenden der Meyer Werft in Papenburg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die DGB-Region Oldenburg-Ostfriesland, mit  ihren 14 Kreis- und Stadtverbänden, stellt sich solidarisch hinter Euch, die Beschäftigten und Auszubildenden der Meyer Werft. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen wie die Meyer Werft Arbeitnehmer:innenrechte und gesetzliche Regelungen, wie das Betriebsverfassungsgesetz, außer Kraft setzten will.

Ein Vorgehen wie am Samstag, den 05.06.2021, als Teile der Belegschaft bei einer Online-Befragung darüber abstimmen sollten, wie viele Kolleginnen und Kollegen entlassen werden, ist nicht hinnehmbar. Hier werden vorsätzlich gesetzliche Regelungen und über 100 Jahre Betriebsverfassung missachtet und versucht, die Belegschaft zu spalten. Eine „Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe“ mit Betriebsrat und IG Metall sieht anders aus. Dieses Verhalten ist eines Traditionsunternehmens wie der Meyer Werft unwürdig.

 Ministerpräsident Weil sagte öffentlich, er habe die Infoveranstaltung „als Foul empfunden“. Wir sehen das eher als ein systematisches und professionell geplantes Vorgehen gegen gewerkschaftliche Interessensvertretungen, auch als Union Busting bekannt.

Wir setzen dem unsere Solidarität entgegen, denn Solidarität ist Zukunft und dies nicht nur am 1. Mai.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lasst euch nicht spalten, steht zueinander! Wir, die DGB Region Oldenburg-Ostfriesland mit unseren 14 Kreis- und Stadtverbänden, sind immer bereit, euch in eurem Kampf und euren Aktionen zu unterstützen.

Mit solidarischen Grüßen

Dorothee Koch (Regionsgeschäftsführerin)


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14.06.2016

Leider profitieren (noch) nicht alle vom Mindeslohn

Der DGB kritisiert die Ausnahmen vom Mindestlohn

von Claudia Falk

Leider profitieren (noch) nicht alle Beschäftigten vom Mindestlohn; einige Ausnahmen hat der DGB von Anfang an kritisiert. So gilt der Mindestlohn zum Beispiel nicht für

•       Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,

•       Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

•       Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,

•       Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,

Ab 2017 bekommen die  ZeitungszustellerInnen erst 8,50 Euro pro Stunde.

Zudem sind tarifvertragliche Abweichungen nach unten möglich: Wenn der Tarifvertrag nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt ist, hat der Tarifvertrag Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2017 müssen jedoch auch die nach unten abweichenden Tarifverträge mindestens 8,50 Euro pro Stunde vorsehen.

 Mindestlohn-Verstöße kommen vor – Kontrollen sind entscheidend
Damit das Mindestlohngesetz wirkt, sind engmaschige Kontrollen und Aufzeichnungspflichten erforderlich. Das Gesetz sieht zu den Dokumentationspflichten vor, dass für gewerbliche Minijobs und in Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgelistet sind, die Arbeitszeit von Beschäftigten aufgezeichnet werden muss. Die gesetzliche Vorschrift wurde leider seither zwei- mal durch Verordnungen aufgeweicht, weil Vertreter der Union und der Wirtschaft die Selbstverständlichkeit der Dokumentationspflicht – sie galt übrigens auch schon vor der Einführung des Mindestlohns – zu einem angeblichen »Bürokratiemonster«  aufgebauscht  hatten.

Keine Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge
 
Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge müssen tabu bleiben. Verschiedene Vorschläge dazu geistern immer wieder durch die Republik. Die Absicht dahinter bleibt immer gleich: Die vielen Flüchtlinge, die vermeintlich schlecht qualifiziert und der deutschen Sprache nicht mächtig sind, seien schwer auf dem deutschen Arbeitsmarkt unterzubringen. Ihre Arbeitskraft müsse möglichst billig sein, damit sich ein Betätigungsfeld findet. Diejenigen, die das fordern, versuchen nicht nur den Mindestlohn als Baustein eines geordneten Arbeitsmarkts zu zertrümmern. Sie versuchen die steuerfinanzierte Subventionierung der Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf Billiglöhnen be- ruht, wieder aufleben zu lassen: den Kombilohn, der schon einheimischen Arbeitslosen nicht dauerhaft den Weg in den ersten Arbeitsmarkt gebahnt hat. Der Arbeitsmarkt, insbesondere im Niedriglohnbereich, muss den Beschäftigten Schutz bieten – und zwar allen, einheimischen wie eingewanderten  Arbeitnehmern.

Jetzt geht es darum, den Mindestlohn armutssicher anzupassen und seine Ausnahmen zu evaluieren und Konsequenzen daraus  zu ziehen. So zeigt sich bereits jetzt, dass die Ausnahme für Langzeitarbeitslose keineswegs dazu führt (wie im Vorfeld behauptet), dass sich diese Gruppe leichter in den Arbeitsmarkt integrieren lässt, wenn ihre Arbeitskraft billiger zu haben ist.

Es wird noch dauern, bis sich alle Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft, Beschäftigte und Arbeitgeber messen lassen. Doch die Erfahrungen aus dem ersten Jahr stimmen überwiegend positiv.


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19.12.2023
Newsletter Sozialpolitik aktuell Dez 2023
Long-CO­VID – ak­tu­el­le Er­fol­ge, He­r­aus­for­de­run­gen und Per­spek­ti­ven für 2024
Besorgte Frau mit Maske vor Laptop
DGB
In diesem Jahr beschäftigte den DGB im Bereich Sozialpolitik das Schicksal vieler Hunderttausender Menschen in Deutschland, die am Long- oder Post-COVID-Syndrom leiden. Viele Betroffene klagen über erhebliche psychische und physische Beschwerden, viele sind arbeitsunfähig oder können ihren Alltag nicht mehr bewältigen – bisher oft ohne Aussicht auf Linderung der Beschwerden, oder Heilung.
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